OFDS vom 27.02.1996, S 2244 - 7 St 424
OFDS vom 11.10.1996,
Gemäß §
Diese Mitteilungspflicht soll dazu dienen, auf Gesellschafterebene die steuerliche Erfassung von Veräußerungs(ersatz)tatbeständen im Sinne der §§ 17 EStG und
Dazu wurde mit der Einführung der Überwachungs- und Kontrollmiteilungsvordrucke KSt GU/3 bis KSt GU/5 ein Informationssystem geschaffen, das bundeseinheitlich praktiziert wird. Die Grundsätze zur Anwendung der Überwachungs- und Kontrollmitteilungsvordrucke wurden mit OFDS vom 11.10.1996,
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