Der BFH hat mit Urteil vom 20. März 2002 -
In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder bitte ich, insoweit die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 20. März 2002 -
Der BFH hat im gleichen Urteil entschieden, dass die Erklärung über die Inanspruchnahme des Betriebsvermögensfreibetrages keine höchstpersönliche Erklärung ist und somit nach dem Tod des Schenkers durch seine Gesamtrechtsnachfolger abgegeben werden kann. Insoweit ist das BFH-Urteil anzuwenden. Der dazu im Widerspruch stehende R 58 Abs. 1 Satz 3 ErbStR wird im Rahmen der Überarbeitung der Erbschaftsteuerrichtlinien angepasst.
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