Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung bis zum 30.06.2005 der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Nach §
In Sachsen-Anhalt wurden folgende Sonderkonten bekannt:
Verwaltungsgemeinschaft | Stichwort | Bankinstitut | Konto-Nr. | BLZ |
„Elbaue-Fläming” Gemeinde Mühlanger | Flutkatastrophe/Kinderhilfe - Südostasien | Sparkasse Wittenberg | 311855 | 805 501 01 |
„Elbaue-Fläming” Gemeinde Abstdorf | Flutkatastrophe/Kinderhilfe - Südostasien | Sparkasse Wittenberg | 309940 |
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