OFD Magdeburg - Verfügung vom 03.06.1998
S 2139

OFD Magdeburg - Verfügung vom 03.06.1998 (S 2139) - DRsp Nr. 2008/85466

OFD Magdeburg, Verfügung vom 03.06.1998 - Aktenzeichen S 2139

DRsp Nr. 2008/85466

§ 6b EStG Nichtgenehmigung der Beihilferegelung in § 52 Abs. 8 EStG in Verbindung mit § 6b EStG durch die EU-Kommission

Durch das JStG 1996 wurde in § 52 Abs. 8 EStG eine (auf die Wj, die nach dem 31. 12. 1995 beginnen und vor dem 1.1.1999 enden) befristete und sachlich begrenzte Begünstigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes (§ 6b EStG) geschaffen, durch die es Unternehmern ermöglicht werden soll, diesen Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt auf Anteile an kleinen und mittleren KapGes in den neuen Bundesländern zu übertragen. Zweck der Maßnahme sollte mittelbar die Stärkung der Eigenkapitalstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen in den neuen Ländern sein.