Das FG Münster hat mit Vorlagebeschl. v. 28. 7. 1997 die vorgenannte Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Frage der Unvereinbarkeit der Vorschriften in §
Beispiel: Die A-GmbH mietete ab dem 1. 5. 1996 eine Produktionsmaschine für monatlich 20 000 DM (netto) von einem niederländischen Leasingunternehmen, das in Deutschland keine Betriebsstätte unterhält.
Bei Ermittlung des Gewerbeertrags für 1996 sind die Mietzinsen zur Hälfte (8 × 20 000 × 50 %) nach §
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