Das
Nach §
Die veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen können kostenfrei über das Intranet ( www.ebundesanzeiger.de) abgerufen werden.
Die Daten können hierbei i.d.R. über die Suchfunktion mit Hilfe der ISIN oder der Bezeichnung des Investmentvermögens ermittelt werden.
Hinweis:
Nach den derzeitigen Praxiserfahrungen führt die Suche nicht zum Ergebnis, wenn z.B. die ISIN mit Leerzeichen veröffentlicht wird. Weiterhin veröffentlichen einige Investmentvermögen die Besteuerungsgrundlagen ausschließlich unter dem Namen.
Auf eine Verbesserung der Recherchemöglichkeiten beim elektronischen Bundesanzeiger wird derzeit hingewirkt.
Werden die Besteuerungsgrundlagen tatsächlich nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, sind die Erträge nach §
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