Bei der Bearbeitung von Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen für das Jahr 2010 sind insbesondere folgende Änderungen zu beachten, die entsprechend dem Aufbau des Vordrucks dargestellt werden:
1. Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach §§ 1 Abs. 3, 1a EStG
Der für den Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht unschädliche Betrag der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte beträgt ab dem VZ 2010 aufgrund der Erhöhung des Grundfreibetrages 8.004 € (§ 1 Abs. 3 Satz 2 EStG i. V. m. § 52 Abs. 41 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009, BStBl 2009 I, 434) bzw. 16.008 € (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG).
2. Berücksichtigung von volljährigen Kindern
2.1 Berücksichtigung von Kindern nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG
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