Nach § 4 Abs. 5b EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben mehr. Nach § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG gilt diese Neuregelung erstmals für die Gewerbesteuer, die für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem 31.12.2007 enden.
Die Frage, ob die steuerbilanzielle Bildung einer Rückstellung für Gewerbesteuer weiterhin zulässig ist, wurde auf Bundesebene mit folgendem Ergebnis erörtert:
Ungeachtet des Abzugsverbotes des § 4 Abs. 5b EStG ist in der Steuerbilanz weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Dabei ist der volle Steuerbetrag anzusetzen, der sich ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt (keine Anwendung der so genannten 5/6-Methode nach R 4.9 Abs. 2 Satz 2
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|