Nach dem Ergebnis der Erörterung der ESt-Referatsleiter von Bund und Ländern stellt die Ausübung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen gegen Einlage bei einer Aktiengesellschaft in den Fällen des § 17 EStG, des §
Die Veräußerung des Bezugsrechts an einen Dritten hingegen stellt auch in den Fällen des § 17 EStG, des §
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