OFD Koblenz - Verfügung vom 19.02.2003
S 2330 A- St 33 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 19.02.2003 (S 2330 A- St 33 1) - DRsp Nr. 2008/82637

OFD Koblenz, Verfügung vom 19.02.2003 - Aktenzeichen S 2330 A- St 33 1

DRsp Nr. 2008/82637

Zeitnahe Unterrichtung über Gesetzesänderungen; hier: Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Reform der sog. Minijobs)

Rdvfg. vom 09.01.2003 - S 2330 A - St 33 1

Anlage: - 2 -

Die mit der Bezugsverfügung vom 09.01.2003 übersandte Information zur Reform der sog. Minijobs wurde überarbeitet (vgl. Anlage 1). Darin wurden insbesondere ergänzende Hinweise zur Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Personen und zur Lohnsteuerpauschalierung bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen aufgenommen. Als weitere Information ist eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.02.2003 beigefügt (vgl. Anlage 2).

Der Gültigkeitszeitraum der für die Monate Januar bis März 2003 erforderlichen Freistellungsbescheinigung wurde in der Datei FSB inzwischen auf den 31.03.2003 begrenzt.

Anlage 1

Hinweise zur Reform der Mini-Jobs

Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurde eine Reform der sog. Mini-Jobs verabschiedet, die zum 01.04.2003 in Kraft treten wird. Welche Abgabenbelastungen sich ab diesem Zeitpunkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben werden, zeigt die nachstehende Übersicht:

Arbeitsentgelt Arbeitnehmer Arbeitgeber
- Keine Steuern 25 % pauschale Abgaben:
bis zu monatlich 400 € - Keine Sozialabgaben - 12 % Rentenversicherung
- 11 % Krankenversicherung