Das FM hat mit Erlass vom 05.06.2003 Folgendes bestimmt:
„In einem Vorlagebeschluss vom 18.07.2001 (BStBl 2002 II S. 27) hat der BFH erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der ersatzlosen Streichung von §
Die Vorlage stellt dabei u.a. auch in Frage, ob §
Die OFD Koblenz hält es deshalb im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder für angezeigt, Einsprüche, die sich hierauf stützen, ruhen zu lassen (§ 363 Abs. 2 AO). Das gilt sowohl für entsprechende Einspruchsverfahren wegen §
Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung ist auf Grund des Vorlagebeschlusses des BFH das Vorliegen „ernstlicher Zweifel” i.S.d. § 361 AO grundsätzlich zu bejahen.”
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