Das BMF hat sich mit Schreiben vom 18.01.2010 (BStBl 2010 I S. 70) zur ertragsteuerlichen Behandlung der durch einen Umwandlungsvorgang entstandenen objektbezogenen Kosten des Vermögensübergangs wie folgt geäußert:
„Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des
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