OFD Kiel - Verfügung vom 19.06.1998
S 0179 A

OFD Kiel - Verfügung vom 19.06.1998 (S 0179 A) - DRsp Nr. 2008/83909

OFD Kiel, Verfügung vom 19.06.1998 - Aktenzeichen S 0179 A

DRsp Nr. 2008/83909

§ 58 AO, § 5 KStG Formelle Satzungsmäßigkeit bei Fördervereinen/-stiftungen (Muster für die Formulierung des Satzungszwecks)

Sofern eine steuerbegünstigte Körperschaft gem. § 58 Nr. 1 AO 1977 Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine KöR beschaffen will (sog. Fördervereine oder Spendensammelvereine bzw. entsprechende Stiftungen), ist die Regelung über den Zweck in der Satzung wie folgt zu fassen:

„Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für - den - die - das - (Bezeichnung einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) zur Verwirklichung -seiner - ihrer - steuerbegünstigten Zwecke oder für - den - die - das (Bezeichnung einer KöR) zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken.”

oder