Nach der Formulierung in R 111 Abs. 3 Satz 1
Das BdF hat der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Kommissariat der deutschen Bischöfe dazu mitgeteilt, daß nach den Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder entsprechend der bisherigen Praxis auch weiterhin als Durchlaufstelle Spenden entgegennehmen und weiterleiten können.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|