OFD Kiel - Verfügung vom 11.06.1998
; s. auch NWB DokSt Rz. 3/98

OFD Kiel - Verfügung vom 11.06.1998 (; s. auch NWB DokSt Rz. 3/98) - DRsp Nr. 2008/91860

OFD Kiel, Verfügung vom 11.06.1998 - Aktenzeichen ; s. auch NWB DokSt Rz. 3/98

DRsp Nr. 2008/91860

§ 4 Nr. 14 UStG Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrern sowie von Sprachheilpädagogen

Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestags hat zur ustl. Behandlung von Sprachheilpädagogen in seiner Sitzung v. 14. 1. 1998 folgenden Beschluß gefaßt:

„Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestags ist der Auffassung, daß

1. eine Steuerbefreiung der Umsätze aus der Tätigkeit als Sprachheilpädagoge sachgerecht ist. Allerdings liegen dafür die formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes an eine ‘ähnliche heilberufliche Tätigkeit’ noch nicht vor. Diese Voraussetzungen müssen auf Landesebene geschaffen werden. Die Länder werden deshalb gebeten, rasch entsprechende Regelungen zu treffen;

2. die FinBeh der Länder bis zur Schaffung dieser Regelungen im Rahmen des geltenden Rechts anhängige Einspruchsverfahren ruhen lassen und alle Möglichkeiten für Billigkeitsmaßnahmen (z. B. AdV, Stundung, Erl.) ausschöpfen sollen;

3. die Länder unverzüglich über diesen Beschl. des Finanzausschusses in Kenntnis gesetzt werden sollen.”