OFD Karlsruhe - Verfügung vom 29.07.2009
S 3830/8 - St 341

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 29.07.2009 (S 3830/8 - St 341) - DRsp Nr. 2009/80513

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 29.07.2009 - Aktenzeichen S 3830/8 - St 341

DRsp Nr. 2009/80513

Erbschaftsteuer; Haftung der Banken nach § 20 Abs. 6 ErbStG bei Erwerb aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Der BFH hat in seinem Urteil vom 12.03.2009 II R 51/07 (Anlage) entschieden, dass ein inländisches Kreditinstitut bei Erwerben des Erben bis zur Höhe des ausgezahlten Betrags für die Erbschaftsteuer auf den gesamten dem Erben angefallenen Erwerb von Todes wegen einschließlich eines Erwerbs aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall haftet, wenn ein Erbe nicht im Inland wohnt.