Auf Grund der 8. und 13. Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmern die Vorsteuern in einem besonderen Verfahren zu erstatten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Neben den EU-Mitgliedstaaten haben auch Ungarn, die Schweiz, Norwegen, Mazedonien (seit 01.04.2000) und Polen (seit 01.07.2001) ein entsprechendes Verfahren eingeführt.
Die Anschrift der zentralen Erstattungsbehörden und die Telefon- und Telefaxverbindung sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Die jeweils aktuelle Anschrift kann auch beim Bundesamt für Finanzen im Internet unter http://www.bff-online.de abgerufen werden. Bei den genannten Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.
EU-Mitgliedstaaten:
Belgien
Bureau Central de T.V.A. Telefon: 0032 2 552 59, 82 und 77 pour assujettis etrangers Department Fax: 0032 2 552 55 42 Remboursements Tour Sablon-25eme etage Rue J. Stevens, 7 B - 1000 Brüssel |
Dänemark
Told- og Skatteregion Sonderborg Telefon : + 45-74 12 73 00 Hilmar Finsens Gade 18 Fax: + 45 74 42 28 09 DK - 6400 Sonderbrog |
Deutschland
Bundesamt für Finanzen Telefon: +49-228.406.0 Friedhofstraße 1 Fax: +49-228.406 42 78 D - 53221 Bonn |
Finnland
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