Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.
Anrechnung italienischer Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG
Italien hat die Erbschaftsteuer zum 3.10.2006 und die Schenkungsteuer zum 1.1.2007 wieder eingeführt. Die italienische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist mit der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer vergleichbar und kann nach § 21 ErbStG angerechnet werden, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
In FAIR
Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen ErbStGBewG Allgemein” eingestellt.
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