Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung i.S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG vorliegt (vgl. auch Abschn. 182a
Nach Abschn. 182a Abs. 8
Leistungsbeschreibung | ja | nein | Bemerkungen | |
Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und Deponierung | x | |||
Abtransport von Erdaushub als selbständige Hauptleistung | x | vgl. aber Erdaushub | ||
Anlagenbau (Montagebänder, Montagelinien, Krananlagen, Kiesförderanlagen, Getränkeabfüllanlagen usw.) | x | Eine Bauleistung liegt vor, wenn große Maschinenanlagen zu ihrer Funktionsfähigkeit aufgebaut werden müssen oder wenn ein Gegenstand aufwändig installiert werden muss. | ||
Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) | x | vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 182a |
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