OFD Karlsruhe - Verfügung vom 10.03.2014
S 1301/944 - St 222

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 10.03.2014 (S 1301/944 - St 222) - DRsp Nr. 2014/80267

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 10.03.2014 - Aktenzeichen S 1301/944 - St 222

DRsp Nr. 2014/80267

Anwendung des DBA-Schachtelprivilegs bei Dividenden aus Frankreich i. V. mit § 8b Abs. 5 KStG

1. Steuerbefreiung von Dividenden aus Frankreich

Nach Art. 9 Abs. 1 DBA-Frankreich können Dividenden, die eine in Frankreich ansässige Gesellschaft an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person bezahlt, in Deutschland besteuert werden. Art. 20 Abs. 1 Buchstabe a DBA-Frankreich sieht hierfür die Freistellung unter Progressionsvorbehalt vor, welche für Schachteldividenden jedoch durch Art. 20 Abs. 1 Buchstabe b DBA-Frankreich eingeschränkt wird. Danach ist die Freistellung nach Buchstabe a nur auf die „Nettoeinkünfte anzuwenden, die den Dividenden entsprechen, die von einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft an eine in der Bundesrepublik ansässige Kapitalgesellschaft bezahlt werden, der mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals der erstgenannten Gesellschaft gehören”.