Gem. §
1 Begriffsbestimmungen
1.1 Balkon
Ein Balkon ist ein nach einer oder mehreren Seiten offener, überdeckter oder nicht überdeckter und betretbarer Anbau an ein Geschoss des Hauses.
1.2 Loggia
Eine Loggia ist ein überdeckter, nur zur Hausfront offener Aufenthaltsplatz, der im Gegensatz zum Balkon nicht vor der Mauer liegt, sondern hinter der Mauerflucht zurückspringt.
Dachgarten/Dachterrasse
Hierbei handelt es sich um einen überlicherweise nicht überdachten ,,Freisitz'' der auf dem obersten Geschoss eines Hauses liegt, sich aber z.B. auch auf einer Garage befinden kann.
Freisitz
Ein Freisitz ist ein ebenerdiger Platz, der ausschließlich einen angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist.
Gedeckter Freisitz
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