Der zuständige Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezugs „Beköstigung” für die Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung v. 1.1.2002 an auf einheitlich 192 € monatlich angehoben.
Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei wurde festgelegt, dass für Frühstück 42 € und für Mittag- und Abendessen jeweils 75 € monatlich anzusetzen sind.
Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab 1.1.2002 monatlich 45 €, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 24 €.
Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu Grunde zu legen.
Die festgesetzten Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag für die Beköstigung auf Seeschiffen höhere oder niedrigere Werte festgesetzt sind.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|