OFD Hannover - Verfügung vom 10.04.2003
S 0622 - 867 - StO 321

OFD Hannover - Verfügung vom 10.04.2003 (S 0622 - 867 - StO 321) - DRsp Nr. 2008/82772

OFD Hannover, Verfügung vom 10.04.2003 - Aktenzeichen S 0622 - 867 - StO 321

DRsp Nr. 2008/82772

§ 366 AO Einspruchsentscheidung und Eingaben bei vorgesetzten Dienststellen

Es kommt häufig vor, dass der Einspruchsführer neben seinem Einspruch auch eine Eingabe oder Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberfinanzdirektion Hannover, beim Niedersächsischen Finanzministerium oder beim Niedersächsischen Ministerpräsidenten erhebt. Denkbar ist auch, dass er eine Petition beim Niedersächsischen Landtag einlegt.