Zur Abgrenzung der Vermittlungsleistungen vom Eigengeschäft verweist die OFD Hannover auf die Anweisungen in Abschn. 26 Absatz 2
Beginn und Dauer der Kreditgewährung sind frei vereinbar. Bei den in Abschn. 26 Abs. 2 Satz 4
Wird in Einzelfällen der Mindest-Verkaufpreis für den Gebrauchtwagen mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers bei gleichzeitiger Reduzierung des Neuwagenpreises unterschritten, so betrifft dieser Preisnachlass den Kaufpreis für den Neuwagen. Der Vermittlungsvertrag über den Gebrauchtwagen wird hiervon nicht berührt.
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