Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt, dass für die Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen i. S. d. §
Die im Bundessteuerblatt 1999 I S. 979 veröffentlichen Vordrucke sind verbindliche Muster. Ihre Verwendung ist gem. §
Eine optische Hervorhebung von Textpassagen durch Einrahmungen und vorangestellte Ankreuzkästchen ist zulässig. Es bestehen auch keine Bedenken, den Namen des Zuwendenden und dessen Adresse untereinander anzuordnen. Die Wortwahl und die Reihenfolge der in den amtlichen Vordrucken vorgeschriebenen Textpassagen sind aber - vorbehaltlich der folgenden Ausführungen - beizubehalten.
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