OFD Hannover - Verfügung vom 02.05.2003
G 1400 - 832 - StH 241

OFD Hannover - Verfügung vom 02.05.2003 (G 1400 - 832 - StH 241) - DRsp Nr. 2008/83322

OFD Hannover, Verfügung vom 02.05.2003 - Aktenzeichen G 1400 - 832 - StH 241

DRsp Nr. 2008/83322

§ 2 GewStG Gewerblicher Grundstückshandel Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl 2002 II S. 291)

(MF-Erlass vom 26. Februar 2003 - S 2240 - 18 - 31 -)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl 2002 II S. 291) Folgendes:

Mit o. g. Beschluss hat der Große Senat des BFH entschieden, dass in Ausnahmefällen auch der Verkauf von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung zu einer gewerblichen Tätigkeit führen kann. Dies gilt bei Wohnobjekten (Ein-, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) insbesondere für folgende Gestaltungen:

  • Verkauf des Grundstücks bereits vor seiner Bebauung durch den Veräußerer;

  • Bebauung von vornherein auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers;

  • das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erbringt erhebliche Leistungen für den Bau, die nicht wie unter fremden Dritten abgerechnet werden.