Die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §
Die OFD bittet, in diesen Fällen die folgende Auffassung zu vertreten:
Durch den rückwirkenden Wegfall der Sonderabschreibungen entfällt auch das Verbot der degressiven AfA mit Wirkung für die Vergangenheit. Der Stpfl. kann daher neu wählen, ob er für das Handelsschiff die AfA nach § 7 EStG in gleichen oder in fallenden Jahresbeträgen vornehmen will.
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