Auf Antrag wurden hessischen Polizeibeamten im Dezember 2006 Vergütungen für geleistete Mehrarbeit nach Maßgabe der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (im Folgenden: Mehrarbeitsvergütungsordnung) ausgezahlt. Hierüber erteilten die jeweils zuständigen Polizeipräsidien/Dienststellen Bescheinigungen. In denen die Vergütung von Mehrarbeitsstunden ausgewiesen und auf die Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 39b Abs. 3 EStG hingewiesen wurde.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|