OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.04.2002
InvZ 1000 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.04.2002 (InvZ 1000 A) - DRsp Nr. 2008/86170

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.04.2002 - Aktenzeichen InvZ 1000 A

DRsp Nr. 2008/86170

Übersicht über die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1999; Berücksichtigung der Änderungen durch das Steueränderungsgesetz v. 20.12.2001 (BStBl 2002 I S. 4)

Bewegliche Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen

Eine Übersicht zu den Fördersätzen für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher WG des Anlagevermögens ist in der Anlage 1 der ESt-Kartei InvZulG Karte 52 aufgeführt.

Unbewegliche Wirtschaftsgüter im Betriebs- und Privatvermögen

a) Betrieblichen Zwecken dienende Gebäude

Hinsichtlich der Fördersätze für die Anschaffung oder Herstellung betrieblich verwendeter Gebäudeneubauten wird ebenfalls auf Anlage 1 der ESt-Kartei InvZulG Karte 52 verwiesen.

b) Fremden Wohnzwecken dienende Gebäude

Maßnahme Bemessungsgrundlage Höhe der Zulage Investitionsabschluss Voraussetzungen
Anschaffung neuer Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung/Herstellung neuer Gebäude, wenn im Fall der Anschaffung keine Investitionszulage durch einen anderen Anspruchsberechtigten in Anspruch genommen worden ist, und im Fall der Herstellung, soweit im Veräußerungsfall keine Sonderabschreibungen durch den Erwerber des Gebäudes vorgenommen worden sind § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. mit Satz 3 und Satz 4 AK/HK, soweit sie den Betrag von 5 000 DM im Kj übersteigen höchstens 4 000 DM je m² Wohnfläche