Verkaufsverpackungen sind nach §
entweder die Verpackungsabfälle im Geschäft oder in der unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückzunehmen (sog. Selbstentsorger)
oder sich an einem flächendeckenden System zu beteiligen, das die Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe abholt (sog. Duale Systeme).
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