Minderung der Bemessungsgrundlage um Aufwendungen, für die bereits ein Abzugsbetrag gemäß §
Gemäß §
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bittet die OFD in diesem Zusammenhang die Rechtsauffassung zu vertreten, dass eine Minderung des Förderhöchstbetrags um die nach §
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