OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.08.1998
S 2134 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.08.1998 (S 2134 A) - DRsp Nr. 2008/84404

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 17.08.1998 - Aktenzeichen S 2134 A

DRsp Nr. 2008/84404

§ 15 EStG Beurteilung der Mitunternehmern gehörenden Anteile an Kapitalgesellschaften

1. Einkommensteuerrechtliche Zurechnung der einem Kommanditisten gehörenden Anteile an der Komplementär-GmbH

2. Bilanzierung der den Kommanditisten gehörenden Anteile an der Komplementär-GmbH, wenn diese Komplementärin mehrerer KG ist

3. Einkommensteuerrechtliche Zurechnung der einem Personengesellschafter gehörenden Anteile an einer KapGes bei nur wirtschaftlicher Verflechtung zwischen Personen- und KapGes.

Zum notwendigen Betriebsvermögen (BV) einer gewerblich tätigen PersGes gehören nicht nur die WG des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden WG, die unmittelbar dem Betrieb der PersG (Sonder-BV I) oder seiner Beteiligung an der PersG (Sonder-BV II) dienen oder zu dienen bestimmt sind. Zum Sonder-BV II zählt bei einem Kommanditisten einer GmbH u. Co. KG grundsätzlich auch sein Anteil an der Komplementär-GmbH, weil dieser Anteil es dem Kommanditisten ermöglicht, über seine Stellung in der Komplementär-GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung der GmbH u. Co. KG auszuüben. Hierdurch wird die Stellung des Kommanditisten, die ihm aufgrund seiner unmittelbaren Beteiligung an der KG zukommt, verstärkt (BFH-Urt. v. 5. 12. 1979,BStBl 1980 II S. 119).