OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.06.2003
S 0171 A - 128 - St II 12

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 17.06.2003 (S 0171 A - 128 - St II 12) - DRsp Nr. 2008/83299

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 17.06.2003 - Aktenzeichen S 0171 A - 128 - St II 12

DRsp Nr. 2008/83299

§ 5 KStG; Gemeinnützigkeit; Mustersatzung für die Vereine „DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu ..... e.V.” (Diyanet Türkisch-Islamische Kulturvereine)

Der in Köln ansässige Dachverband „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB)” hat für die ihm angeschlosssenen Vereine „Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V” bzw. „DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu … e.V.” eine Mustersatzung erstellt, die mit der Finanzverwaltung abgestimmt wurde.

Es bestehen keine Bedenken, den in Hessen ansässigen Vereinen die Steuervergünstigungen wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke zu gewähren, wenn die Satzung mit der Mustersatzung übereinstimmt und die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung entspricht.