Die Investitionszulage für die Herstellung neuer Gebäude und die Anschaffung neuer Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung i.S. des §
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach dem
in einem förmlich festgelegten Erhaltungssatzungsgebiet nach §
in einem Gebiet liegt, das durch Bebauungsplan als Kerngebiet im Sinne des §
In diesem Zusammenhang ist die Frage gestellt worden,
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