OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.11.1998 S 2725
OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.11.1998 (S 2725) - DRsp Nr. 2008/86299
OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 13.11.1998 - Aktenzeichen S 2725
DRsp Nr. 2008/86299
§ 5 KStG Steuerbefreiung von Berufsverbänden nach Abs. 1 Nr. 5; Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, der dem Verbandszweck dient
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind Berufsverbände von der KSt befreit, wenn deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
Nach Abschn. 8 Abs. 1 S. 8 KStR 1995 darf die Verbandstätigkeit nicht soweit hinter die wirtschaftliche Tätigkeit zurücktreten, daß der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dem Verband das Gepräge gibt.
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