Die Eigentümer von Grundstücken in einem förmlich festgelegten städtebaulichen Sanierungsgebiet haben zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde entweder nach Abschluß der Sanierung einen Ausgleichsbetrag (§
Ausgleichsbetrag und Ablösung haben dabei die Funktion, die betroffenen Grundstückseigentümer an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. Anders als im Erschließungsbeitragsrecht stellt das Sanierungsrecht dabei allerdings für die Bemessung des Ausgleichsbetrags bzw. der Ablösung nicht auf die Kosten der Sanierung, sondern auf die durch die Sanierung bedingte (durch Gutachterausschüsse und Kaufpreissammlungen belegte) Erhöhung des Bodenwerts der betreffenden Grundstücke ab (§
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