Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung nach § 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG vorliegt, gilt Folgendes:
Nach A. 182 a Abs. 9 Nr. 15
Leistungsbeschreibung | Bauleistung | Bemerkung |
ja | nein | |
Abbruch von Bauwerken ein- schließlich Abtransport und Deponierung | × | |
Abtransport von Erdaushub als selbständige Hauptleis- tung | × | vgl. aber Erdaushub |
Analyse von Baustoffen | × | |
Anlagenbau (Montagebän- der, Montagelinien, Kranan- lagen, Kiesförderanlagen, Getränkeabfüllanlagen usw.) | × | Voraussetzung: große Maschinenanlagen werden zur Funktionsfähig- keit aufgebaut oder ein Ge- genstand wird aufwändig installiert |
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