Es ist die Frage gestellt worden, inwieweit für Aufwendungen zur nachträglichen Errichtung bzw. Erneuerung von Außenanlagen eine Investitionszulage nach §
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nimmt die OFD hierzu wie folgt Stellung:
Außenanlagen können (aus ertragsteuerlicher Sicht) unselbständige Gebäudeteile oder selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sein.
§
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