Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die steuerbilanzielle Behandlung bei Deponiegrundstücken nach erfolgter Ablagerung Folgendes:
Die Nutzung eines Deponiegrundstücks durch Verfüllung stellt kein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut dar (BFH vom 20.3.2003 -
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