Mit dem BMF-Schreiben vom 20.12.2005 wird für Zwecke des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG geregelt, dass die Ausübung von Bezugsrechten als Veräußerung der Bezugsrechte anzusehen ist.
Dagegen stellt für Zwecke des § 17 EStG, §
Die Veräußerung des Bezugsrechts an einen Dritten ist jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen als Veräußerung zu werten.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|