Nach §
Zu diesen Buchungsbestätigungen gehört auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie z.B. der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
Dabei ist zu beachten, dass der PC-Ausdruck nur die von einem Kreditinstitut ausgefertigte Buchungsbestätigung ersetzen kann. Wie aus einer Buchungsbestätigung müssen deshalb auch aus dem PC-Ausdruck Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungen nach §
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|