OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.11.1998
; siehe auch Rz. 13/99S 2244 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.11.1998 (; siehe auch Rz. 13/99S 2244 A) - DRsp Nr. 2008/84479

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.11.1998 - Aktenzeichen ; siehe auch Rz. 13/99S 2244 A

DRsp Nr. 2008/84479

§ 17 EStG Behandlung der verdeckten Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Abs. 1 (wesentliche Beteiligung) in eine KapGes

1. Behandlung wie eine Veräußerung der eingelegten Anteile

Für den Gesellschafter einer KapGes steht auf Grund der Änderung durch das StÄndG 1992 die verdeckte Einlage seiner im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung an der KapGes in eine andere KapGes der Veräußerung der Anteile gleich (§ 17 Abs. 1 Satz 2 EStG). An die Stelle des Veräußerungspreises tritt in diesen Fällen der gemeine Wert der Anteile (§ 17 Abs. 2 Satz 2 EStG), so daß sich der Veräußerungsgewinn aus dem Veräußerungsgeschäft wie folgt ermittelt:

Gemeiner Wert der Anteile

./. Anschaffungskosten

./. Veräußerungskosten

= Veräußerungsgewinn

2. Nachträgliche Anschaffungskosten für die bestehenden Anteile an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft