Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf-, Miet- und Leasingverträge hinsichtlich der Zurechnung der
Bei einem Kauf nach Miete wird zunächst ein unbefristeter Mietvertrag über ein
In einem solchen Fall treten ertragsteuerlich folgende Rechtsfolgen ein:
während der Mietzeit | |
beim Vermieter: | beim Mieter: |
- Miete = Betriebseinnahme | - Miete = Betriebsausgabe |
- AfA-Berechtigung | |
im Fall der Veräußerung | |
beim bisherigen Vermieter: | beim bisherigen Mieter: |
- laufender Gewinn/Verlust | - Anschaffungsvorgang |
- evtl. Veräußerungsgewinn/-verlust nach § 16 EStG | - Aktivierung der Anschaffungskosten |
- AfA Berechtigung |
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