Inhaltsübersicht I. Allgemeines 1. Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren 2. Freistellung von der Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer sowie vom Solidaritätszuschlag 3. Abstandnahme vom Steuerabzug 3.1 Freistellungs- und Nichtveranlagungsfälle (§ 44 a Abs. 1 EStG) 3.2 Steuerbefreite KSt-Subjekte und juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 44 a Abs. 4 und 7 EStG) 3.3 Sog. Dauerüberzahler (§ 44 a Abs. 5 EStG) 3.4 Verwahrung und Verwaltung unter dem Namen des Gläubigers (§ 44 a Abs. 6 EStG) 3.5 Voraussetzungen der Abstandnahme 3.6 Ausstellung von Bescheinigungen und Verwendung von Kopien 4. Erstattung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages, [Vergütung der Körperschaftsteuer] 4.1 Besonderheiten bei nicht steuerbefreiten Körperschaften 4.2 Freistellungs- und Nichtveranlagungsfälle (§ 44 b Abs. 1 EStG) 4.3 Steuerbefreite KSt-Subjekte und juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ |
I. Allgemeines
1. Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
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