OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.06.2003
S 2144 A - 118 - St II 20

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.06.2003 (S 2144 A - 118 - St II 20) - DRsp Nr. 2008/82912

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 02.06.2003 - Aktenzeichen S 2144 A - 118 - St II 20

DRsp Nr. 2008/82912

§ 4 EStG Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen der Vertreter der Länder zur ertragsteuerlichen Behandlung von einzelnen „VIP-Maßnahmen” ergibt sich folgendes:

Die Beurteilung der Kosten richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Abs. 4 und 5 EStG in Verbindung mit dem speziell zum Sponsoring ergangenen BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998 (BStBl 1998 Teil I S. 212; ESt-Kartei § 4 Fach 5 Karte 10).

Dabei sind folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:

1. VIP-Aufwendungen für Geschäftsfreunde

a) Geschenke

Wendet der Steuerpflichtige seinen Geschäftspartnern unentgeltlich Leistungen zu (beispielsweise Eintrittskarten oder Reisen), um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder um sich geschäftsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die insoweit abziehbar sind, als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 € nicht übersteigen.

Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entspricht demjenigen der bürgerlichrechtlichen Schenkung.