OFD Erfurt - Verfügung vom 26.02.1998
S 0151 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 26.02.1998 (S 0151 A) - DRsp Nr. 2008/83597

OFD Erfurt, Verfügung vom 26.02.1998 - Aktenzeichen S 0151 A

DRsp Nr. 2008/83597

§ 69 AO Geschäftsführerhaftung; Pauschalierung der Lohnsteuer im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Eine Pauschalierung der LSt kommt unter den Voraussetzungen des § 40 EStG bzw. § 40a EStG in Betracht. Dies ist unter anderem dann gegeben, wenn in einer größeren Zahl von Fällen LSt nachzuerheben ist, weil der ArbG die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die LSt wird hierbei mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a EStG zu ermittelnde Pauschsteuersatz erhoben.

Im Urt. v. 3. 5. 1990, BStBl II S. 767 vertrat der BFH die Auffassung, daß sich die Pflichtverletzung und das Verschulden des Geschäftsführers bei der Haftungsinanspruchnahme gem. § 69 AO nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der pauschalen LSt richte. Bei Pauschalierungen im Anschluß an eine LSt-Außenprüfung sei dies der Zeitpunkt der Fälligkeit des Nachforderungs-(Steuer-)bescheids, da die Lohnsteuerschuld des ArbG erst mit der Durchführung der Pauschalierung, d. h. mit dem Erlaß des Nachforderungsbescheides entstehe (BFH-Urt. v. 5. 11. 1982,BStBl 1983 II S. 91, 92).