Mit der OFD-Vfg. v. 13. 8. 1997 EZ 1210 A wurde mitgeteilt, daß nach Auffassung einer anderen OFD für in saniertem Zustand erworbene Eigentumswohnungen die Eigenheimzulage in Höhe von bis zu 5 000 DM jährlich in Betracht kommt, wenn der Wert der auf die Eigentumswohnung entfallenden Sanierungsarbeiten den anteiligen Wert der Altbausubstanz übersteigt.
Zwischenzeitlich liegt diesbezüglich das Ergebnis der Erörterungen der obersten FinBeh des Bundes und der Länder vor.
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