OFD Düsseldorf - Verfügung vom 02.10.1998
S 1988

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 02.10.1998 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/85911

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 02.10.1998 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/85911

§ 4 FördG Sonderabschreibungen; Willkürlichkeit von Anzahlungen auf Anschaffungskosten

Bei Erwerb eines noch zu errichtenden Gebäudes treten vermehrt Konzeptionen auf, in denen der Erwerber den gesamten Kaufpreis des noch zu errichtenden Objektes angezahlt hat und die Fertigstellung nicht im Jahr der Anzahlung bzw. im Folgejahr vorgesehen ist. Nach den Verträgen hat der Erwerber ein Wahlrecht, ob er den Kaufpreis nach Baufortschritt (§ 3 MaBV) oder vorab in voller Höhe (gegen eine Bankbürgschaft, § 7 MaBV) zahlt. Bei Vorauszahlung nach § 7 MaBV erhält der Erwerber regelmäßig einen Preisnachlaß, der sich am Zinsvorteil des Veräußerers orientiert.

Die Erwerber beantragen, die Anzahlung zum Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe nach § 4 FördG als begünstigt anzusehen, da für die Vorauszahlung ein wirtschaftlicher Grund vorliege.

Die OFD bittet hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind nur dann nach § 4 FördG begünstigt, wenn es sich nicht um willkürliche Zahlungen handelt.

Bei einem Erwerb von einem Bauträger i. S. des § 3 MaBV gelten Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach R 45 Abs. 5 EStR nicht als willkürlich, soweit

  • das WG spätestens im folgenden Jahr geliefert wird bzw.