Wird eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit nur befristet gewährt (sog. Rente auf Zeit), weil z.B. die begründete Aussicht besteht, daß die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit behoben ist, so handelt es sich um eine abgekürzte Leibrente i.S. des §
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|