Zur Frage, ob bzw. inwieweit für Aufwendungen zur nachträglichen Errichtung bzw. Erneuerung von Außenanlagen eine Investitionszulage nach §
Außenanlagen können (aus ertragsteuerlicher Sicht) unselbständige Gebäudebestandteile oder selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sein (vgl. a. Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz. 486).
§
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